Das Förderpaket richtet sich an Unternehmen aller Branchen und Größen, Stadtwerke und Energiedienstleister. Darüber hinaus sind alle Fördermodule akteurs-, sektor- und technologieoffen ausgestaltet. Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz sind unternehmensspezifisch unterschiedlich und können von der Nutzung hocheffizienter Standardtechnologien bis hin zu passgenauen Systemlösungen und -optimierungen reichen. Dabei fördert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) auch Messtechnik und Energiemanagement-Systeme durch attraktive Investitionszuschüsse.
> Die Neubauförderung des Effizienzhauses/Effizienzgebäudes 55 (EH/EG55) über die KfW wurde zum 24. Januar 2022 eingestellt. > Die Förderung für Sanierungen und für EH40 Neubauten über die BEG bei der KfW wird vorläufig gestoppt. Die Wiederaufnahme ist geplant, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. > Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das BAFA läuft weiter.
Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).
*Um eine maximale Förderung Ihrer Maßnahmen zu erreichen, empfehlen wir, unsere Experten hinzuzuziehen.
1) iSFP-Bonus: Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP) ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich. 2) Innovationsbonus: Bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m³ ist ein zusätzlicher Förderbonus von 5 % möglich.
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